Recht von A bis Z

Gewerkschaftsbeitrag

Der monatliche Gewerkschaftsbeitrag beträgt für Aktive 1 % des Bruttobezuges, höchstens jedoch 1 % des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG. Seit Jänner 2024 beträgt der monatliche Höchstbeitrag € 32,94.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Pensionisten beträgt 0,5 % der Bruttopension, höchstens jedoch € 13,12.

Fixe Beiträge und Ermäßigungen: Für Studenten, Arbeitslose, Personen in Karenzurlaub oder Krankenstand ohne Bezüge beträgt der Gewerkschaftsbeitrag € 4,50 monatlich. (Ausnahme: Karenz nach Mutterschutz- oder Väterkarenzgesetz, siehe unten)
Schüler, Lehrlinge, Verwaltungsassistenten, Krankenpflegeschüler und Präsenzdiener im Ausbildungsdienst bezahlen (PiAD) € 1,10 monatlich.

Beitragsfreie und beitragsverminderte Mitgliedszeiten (Voraussetzung sind 6 Vollbeiträge vor Beginn): 
Die Mitgliedschaft …

  • ist beitragsfrei während des Präsenzdienstes und des Zivildienstes,
  • ist beitragsfrei während max. 26 Monaten Mutterschutz und Elternkarenz. Danach € 4,50 pro Monat.
  • ist beitragsfrei während der Familienhospizkarenz.
  • ist beitragsfrei während der ersten 6 Monate der Bildungskarenz. Anschließend € 4,50 pro Monat.
  • beträgt € 4,50 pro Monat während einer dienstrechtlichen Karenz.
  • beträgt im Freijahr des Sabbaticals € 4,50 pro Monat.

Bei den oben angeführten Karenzen bleibt die GÖD-Mitgliedschaft auch in der beitragsfreien Zeit bzw. dem Zeitraum mit verminderten Beitragszahlungen aufrecht. Die Leistungen können wie gewohnt in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Es empfielt sich eine Kontaktaufnahme mit dem Büro der
AHS-Gewerkschaft,
Lackierergasse 7, 1090 Wien,
Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88,
mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (unter Angabe der Mitgliedsnummer)!

Wichtig:
Der Gewerkschaftsbeitrag wird, wenn man ihn per Gehaltseinzug bezahlt, automatisch bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage als Abzugsposten (Werbungskosten außerhalb des Werbungskostenpauschales) berücksichtigt.

Andernfalls kann man den Gewerkschaftsbeitrag auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet, dass fast alle Kollegen netto nur zwischen 52 % und 70 % der angegebenen Beträge bezahlen.

ACHTUNG: Will man beim Jahresausgleich zusätzlich zum Gewerkschaftsbeitrag sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessenvertretungen steuerlich absetzen (ÖAAB, VCL, …), so ist der Gesamtbetrag aller derartigen Beiträge anzugeben (also inklusive der bei der Lohnverrechnung bereits berücksichtigten Gewerkschaftsbeiträge)!! Andernfalls wird der Gewerkschaftsbeitrag fälschlicher Weise rückwirkend nachversteuert!!

Weitere Informationen unter: https://www.goed.at/mitgliedschaft/goed-mitglied-werden/

(Letzte Aktualisierung September 2024)