Recht von A bis Z

Universitätsberechtigung

Rechtsgrundlage: Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO)

  • Die Reifeprüfung einer AHS, in der Latein und Darstellende Geometrie Pflichtgegenstände sind, berechtigt zum Besuch praktisch aller Universitäten (weitestgehende Studienberechtigung).
  • Auch die BHS-Reifeprüfung und die Berufsreifeprüfung berechtigen grundsätzlich zum Besuch aller Universitäten. Für einige Fachrichtungen sind aber Zusatzprüfungen vorgeschrieben, sofern gewisse Gegenstände an der höheren Schule (als Pflicht- oder Freigegenstand) nicht besucht worden sind.
  • Die erfolgreiche Ablegung einer Reifeprüfung einer höheren Schule oder einer Berufsreifeprüfung berechtigt zum Besuch von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, für welche die Reifeprüfung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist, wobei jedoch die erfolgreiche Ablegung von Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung oder zur Berufsreifeprüfung erforderlich sein kann.
  • Unter höheren Schulen sind die öffentlichen und die mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen im Sinne des SchOG sowie die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten im Sinne des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes zu verstehen.

  • Vor der Zulassung zum Studium sind für folgende Studienrichtungen Zusatzprüfungen jedenfalls zur Berufsreifeprüfung oder zur Reifeprüfung der folgenden höheren Schulen abzulegen:
    aus Latein:
    • Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein
      Studienrichtung:
      - Alte Geschichte und Altertumskunde
      - Klassische Archäologie, Archäologie
      - Klassische Philologie
      - Klassische Philologie-Latein
      - Ägyptologie
      - Altertumswissenschaften
      - Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein
  • aus Griechisch:
    • Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch
      Studienrichtung:
      - Klassische Philologie
      - Griechisch
      - Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Griechisch
  • aus Darstellender Geometrie:
    • Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie
      Studienrichtung:
      - Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Darstellende Geometrie
  • aus Biologie und Umweltkunde:
    • Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten ohne Pflichtgegenstand Biologie bzw. Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen
      Studienrichtung:
      - Erdwissenschaften
      - Biologie
      - Lehramtsstudium in den Unterrichtsfächern Biologie und Umweltkunde
      - Pharmazie
      - Humanmedizin
      - Zahnmedizin
      - Veterinärmedizin
      - Biomedizin und Biotechnologie
      - Molekulare Medizin
  • Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn der Schüler Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat.
  • Die Zusatzprüfung aus Griechisch entfällt, wenn der Schüler Griechisch nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht hat.
  • Die Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie entfällt, wenn der Schüler Darstellende Geometrie nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.
  • Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt, wenn der Schüler Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.
  • Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt für sämtliche Studienrichtungen, in welchen ein Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren vorgesehen ist, wenn das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ feststellt, dass die Kenntnisse aus (angewandte) Naturwissenschaften, (angewandte) Biologie oder (angewandte) Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind.

  • Vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung bzw. für Bachelorstudien oder für Erweiterungsstudien zur Erweiterung von Lehramtsstudien auf Bachelorebene vor der Bachelorprüfung sind für folgende Studienrichtungen Zusatzprüfungen, jedenfalls zur Berufsreifeprüfung oder zur Reifeprüfung der folgenden höheren Schulen, abzulegen:
  • aus Latein:
    • Höhere SchuleHöhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein
      Studienrichtung:
      - Evangelische und katholische theologische Studienrichtungen
      - Rechtswissenschaften
      - Philosophie
      - Geschichte
      - Kunstgeschichte
      - Urgeschichte und Historische Archäologie
      - Musikwissenschaft
      - Sprachwissenschaft
      - Deutsche Philologie
      - Klassische Philologie
      -Griechisch
      - Anglistik und Amerikanistik
      - Romanistik
      - Slawistik
      - Finno-Ugristik
      - Byzantinistik und Neogräzistik
      - Altsemitische Philologie und orientalische Archäologie
      - Arabistik
      - Turkologie
      - Judaistik
      - Sprachen und Kulturen des Alten Orients
      - Pharmazie
      - Vergleichende Literaturwissenschaft
      - Skandinavistik
      - Humanmedizin
      - Zahnmedizin
      - Veterinärmedizin
      - Classica et Orientalia
      - Archäologien
      - Lehramtsstudium in den Unterrichtsfächern:
         - Katholische Religion
         - Evangelische Religion
         - Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
         - Burgenlandkroatisch/Kroatisch
         - Deutsch
         - Englisch
         - Französisch
         - Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
         - Griechisch
         - Italienisch
         - Polnisch
         - Russisch
         - Slowakisch
         - Slowenisch
         - Spanisch
         - Tschechisch
         - Ungarisch
  • aus Griechisch:
    • Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch
      Studienrichtung:
      - Klassische Philologie
      - Klassische Philologie
      -Latein
      - Byzantinistik und Neogräzistik
      - Evangelische Fachtheologie
      - Katholische Fachtheologie
      - Katholische Religionspädagogik (mit Ausnahmeder Bachelorstudien Katholische Religionspädagogik und Reßgionspädagogik)
      - Alte Geschichte und Altertumskunde
      - Altertumswissenschaften
      - Klassische Archäologie, Archäologie
      - Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein
  • aus Darstellender Geometrie:
    • Allgemeinbildende höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie
      Höhere Lehranstalt textilkaufmännischer Richtung
      Höhere Lehranstalt für Reproduktions- und Drucktechnik
      Höhere Lehranstalt für Tourismus (Höhere Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe)
      Handelsakademie
      Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
      Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten (ausgenommen für Landtechnik und Forstwirtschaft)
      Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
      Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
      Studienrichtung:
      - Bauingenieurwesen
      - Architektur
      - Maschinenbau
      - Wirtschaftsingenieurwesen
      -Maschinenbau
      - Verfahrenstechnik
      - Vermessung und Geoinformation
      - Angewandte Geowissenschaften
      - Bergwesen
      - Metallurgie
      - Industrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik
      - Kunststofftechnik
      - Montanmaschinenbau
      - Petroleum Engineering
      - Werkstoffwissenschaft
      - Mechatronik
      - Industrial Design
      - Recyclingtechnik
      - Industrielogistik
      - Industrielle Energietechnik
  • Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn der Schüler Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat.
  • Die Zusatzprüfung aus Griechisch entfällt, wenn der Schüler Griechisch nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht hat.
  • Die Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie entfällt, wenn der Schüler Darstellende Geometrie nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.
  • Zusatzprüfungen sind gemäß § 41 oder § 42 SchUG abzulegen.
  • Der Prüfungskandidat ist berechtigt, im Rahmen der abschließenden Prüfung an einer höheren Schule Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung abzulegen, wenn solche gesetzlich vorgesehen sind und an der Schule geeignete Prüfer zur Verfügung stehen. Die Zulassung zur Zusatzprüfung erfolgt auf Antrag des Prüfungskandidaten. Der Prüfungskommission gehört in diesem Fall auch der Prüfer und bei mündlichen Teilprüfungen auch der Beisitzer des Prüfungsgebietes der Zusatzprüfung an. Die Beurteilung der Leistungen des Prüfungskandidaten bei der Zusatzprüfung hat keinen Einfluss auf die Gesamtbeurteilung der abschließenden Prüfung; sie ist jedoch, sofern die Zusatzprüfung bestanden wird, im Prüfungszeugnis zu beurkunden.
  • Personen, die eine Reifeprüfung, eine Reife- und Diplomprüfung oder eine Reife- und Befähigungsprüfung einer höheren Schule bereits erfolgreich abgelegt haben, sind auf ihr Ansuchen vom Schulleiter einer in Betracht kommenden höheren Schule zur Ablegung von Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung zuzulassen. Eine solche Zusatzprüfung kann auch außerhalb der Termine für die abschließende Prüfung der betreffenden Schule stattfinden.
  • Zusatzprüfungen sind auch im Rahmen von Externistenprüfungen zulässig.
  • Die Zusatzprüfungen können auch in Form von Ergänzungsprüfungen an der Universität oder der Pädagogischen Hochschule abgelegt werden, die nach Inhalt und Anforderungen den eben genannten Zusatzprüfungen entsprechen. In diesem Rahmen können im Hinblick auf die gewählte Studienrichtung Schwerpunkte gesetzt werden.
  • Sofern die Zusatzprüfung vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der Bachelorprüfung abzulegen ist, ist der Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Zusatzprüfung (bzw. einer Ergänzungsprüfung) vor Antritt zur letzten Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder der Bachelorprüfung zu erbringen. In den Curricula dieser Studienrichtungen kann vorgesehen werden, dass die Zusatzprüfung als Voraussetzung für die Anmeldung zu einem bestimmten Modul oder zu einer bestimmten Lehrveranstaltung bereits vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der Bachelorprüfung abzulegen ist.
  • Werden Studienrichtungen kombiniert, so sind für jede der gewählten Studienrichtungen die allfälligen Voraussetzungen zu erfüllen.

(Zuletzt aktualisiert: April 2022)