Recht von A bis Z

Verehelichung

  • Rechtsgrundlage: § 53 Abs. 2 Z 2 BDG; § 5 Abs. 1 VBG
  • Der Lehrer, auch der im Ruhestand, hat eine Standesveränderung seiner Dienstbehörde zu melden. Diese Anzeige erfolgt durch Vorlage der Heiratsurkunde in der Direktion der Schule.

(Zuletzt aktualisiert: April 2022)