Recht von A bis Z

Abgeltung für Berufsorientierungskoordinatoren

Rechtsgrundlage: § 46a VBG, § 2 der Verordnung der BMBF über die Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG

  • Die Spezialfunktion Berufsorientierungskoordination mit einem Berufsorientierungskoordinator wird eingerichtet für die Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schulen, für die Neuen Mittelschulen sowie für die fünften bis achten Schulstufen der Sonderschulen. Bei der im Rahmen der schulorganisationsgesetzlichen Bestimmungen erfolgten gemeinsamen Führung mehrerer Schulen gebührt für die mehreren Schulen nur eine Berufsorientierungskoordinatorin oder ein Berufsorientierungskoordinator. Für auf der siebten und achten Schulstufe insgesamt mehr als 125 Schülerinnen und Schüler aufweisende Schulen wird ein weiterer Berufsorientierungskoordinator bzw. für auf der siebten und achten Schulstufe insgesamt mehr als 250 Schülerinnen und Schüler aufweisende Schulen werden zwei weitere Berufsorientierungskoordinatoren vorgesehen.
  • Die Abgeltung für einen Berufsorientierungskoordinator beträgt 2022 € 179,9.

(Zuletzt aktualisiert: August 2021)