Recht von A bis Z

Abgeltung der Betreuung einer vorwissenschaftlichen Arbeit

  • Der Lehrperson gebührt für die kontinuierliche Betreuung der vorwissenschaftlichen Arbeit im Verlauf der letzten Schulstufe je betreuter Arbeit eine Abgeltung in Höhe von 9,82 von Hundert des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 Gehaltsgesetz. Dabei ist der Gehaltsansatz für September des Jahres zugrunde zu legen, in dem das Schuljahr beginnt, in dessen Verlauf die Betreuung stattfindet.
  • Im Schuljahr 2023/24 beträgt die Abgeltung € 296,39 € pro Arbeit

(Zuletzt aktualisiert: März 2024)