Recht von A bis Z

Bezugszettel:

1. Allgemeines zum Bezugszettel:

  • Der Bezug wird vom BRZ nach den von der Schule über den LSR / SSR gemeldeten Angaben berechnet und an jedem Monatsersten (bei Vertragslehrern am 15.) für den laufenden Monat auf das Gehaltskonto des Lehrers angewiesen.
  • Der Monatsbezugszettel ist in vier Bereiche gegliedert: Stammdaten, Bezugsbestandteile, Abzugsbestandteile und sonstige Hinweise.

2. Stammdaten:

  • Im oberen Bereich des Bezugsnachweises werden folgende Daten angeführt:
    • Der Monat, für den der Entgeltnachweis erstellt wurde, sowie das Datum, an dem der Entgeltnachweis erstellt wurde
    • Personalnummer des Mitarbeiters
    • Abrechnungskreis, dem der Mitarbeiter zugeordnet ist. Der Abrechnungskreis steuert den Zeitpunkt der Auszahlung der Bezüge:
      Abrechnungskreis 91 = Beamte
      Abrechnungskreis 92 = Monatserster (Vertragsbedienstete bzw. Angestellte)
      Abrechnungskreis 93 = 15. des Monats (Vertragsbedienstete bzw. Angestellte und Lehrlinge)
      Abrechnungskreis 94 = Monatsletzter (Vertragsbedienstete bzw. Angestellte)
      Abrechnungskreis 95 = Pensionisten
    • Kostenstelle (Kost.) sowie zuständige Dienstbehörde (DB) bzw. der Personalteilbereich (TB)
    • Name des Mitarbeiters und Anschrift der Dienststelle des Mitarbeiters (bzw. die Wohnadresse des Pensionisten)
    • Daten zur organisatorischen Zuordnung des Mitarbeiters; Angabe der Kostenstelle und der Planstellennummer
    • Angaben über die Einreihung bzw. Einstufung, die Gehaltsbzw. Entlohnungsstufe sowie das nächste Vorrückungsdatum
    • Die aus der gegenständlichen Abrechnung resultierenden Nebengebührenwerte des laufenden Monats samt Bemessungsgrundlage.
    • Die aus der gegenständlichen Abrechnung für Nachzahlungen vorangegangener Monate resultierenden Nebengebührenwerte samt Bemessungsgrundlage.
    • Beschäftigungsgrad (Angabe in Prozent)
    • Die Sozialversicherungsnummer des Mitarbeiters bzw. der Abrechnungskreis. Wurde in den Stammdaten des Mitarbeiters keine Versicherungsnummer eingepflegt, erfolgt die Darstellung mit dem Wert „0000".

3. Bezugsbestandteile:

  • Bezugsbestandteile, Nebengebühren und sonstige Geldleistungen werden in Form eines vierstelligen Wertes und dem entsprechenden Lohnartenlangtext dargestellt.
  • In der Spalte „Monat" wird jener Monat angeführt, für welchen die Bezugsbestandteile gebühren. Bei Rückrechnungen in die Vergangenheit wird der Monat angeführt, für welchen die Aufrollung entstanden ist.
  • Bei Nebengebühren, die aus einer Grundvergütung und einem Zuschlag oder ausschließlich aus einem Zuschlag bestehen und in Stundensätzen zu bemessen sind (z. B. Überstundenvergütungen), wird zusätzlich die Anzahl der verrechneten Stunden mit zwei Dezimalstellen angegeben.
  • Angaben in der Spalte „Wert" stellen den Stundensatz einer Lohnart dar, wobei z. B. bei Einzelsupplierungen der Wert im Langtext und nicht in der Wert-Spalte angegeben wird.

4. Abzugsbestandteile:

  • Auch Abzugslohnarten werden in Form eines vierstelligen Wertes und dem entsprechenden Langtext angegeben. Dann wird der Monat genannt, in welchem der jeweilige Abzug entstanden ist. Im Gegensatz zur Auflistung der Bezugsbestandteile wird als Abzugsmonat immer der laufende Monat angegeben. Allerdings werden Abzüge im Langtext mit dem Zusatz „Rückrechnung" gekennzeichnet, wenn sie sich auf Bezugsbestandteile beziehen, die für Monate vor dem Abrechnungsmonat gebühren.
  • Als Basis für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen, Pensions(versicherungs)beiträgen bzw. Pensionssicherungsbeiträgen sowie der Lohnsteuer werden die zugehörigen Bemessungsgrundlagen inklusive der jeweils relevante Steuer- und Sozialversicherungstage angeführt. (Ein voller Monat wird immer mit 30 Tagen gerechnet.)
  • Ist bei der Aufgliederung der gesetzlichen Abzüge hinter einem Betrag kein Minuszeichen vorhanden, kennzeichnet das einen Erstattungs-(Auszahlungs-)betrag.

5. Sonstige Hinweise:

  • Im Bereich „Überweisung" werden die Bankdaten des Empfängers und die Bankdaten des Auftraggebers (Dienstbehörde) sowie der Nettoauszahlungsbetrag angegeben.
  • Im Bereich „Informationen" werden Informationen abgedruckt, die teils direkt das Abrechnungsergebnis beeinflussen, teils aber lediglich Informationscharakter besitzen, wie z. B. Angaben zur Höhe das aktuellen Jahressechstels bzw. zur Sechstelüberschreitung, Angaben über Dienstgeberbeiträge zur Bundespensionskasse oder Angaben über Lohnarten, die lediglich die Lohnsteuerbemessungsgrundlage beeinflussen (z. B. Mitversteuerung).
  • Unter „lfd. Bezüge für Sechstel" werden nicht alle laufenden Bezüge im Sinne des Einkommensteuergesetzes ausgewiesen, die im Abschnitt „Bezugsbestandteile" genannt werden, sondern nur diejenigen, auf die ein Anspruch im Bezugsmonat entstanden ist.
  • Im Feld „Steuerbegünstigungen" sind Angaben überSteuerfreibeträge zu finden.
  • „FB §35" bezeichnet einen Freibetrag auf Grund von Behinderungen. Das „JA" oder „NEIN" neben „Allein.V/E" gibt an, ob ein Anspruch auf den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag besteht. Pendlerpauschale („Pend.P."), ein Freibetrag auf Grund von Erwerbsminderung („FB Erw.M.") und Werbungskosten („Werbek.") können ausgewiesen werden. Nur bei Pensionisten wird man ein „JA" neben dem Pensionistenabsetzbetrag („PensAbs") finden. Wenn dem Dienstgeber ein Freibetragsbescheid übermittelt wurde, scheint neben „FB §63" der monatliche Steuerfreibetrag auf, der bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Unter „Stf§68" werden Steuerfreibeträge für die Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge angeführt. Wenn eine steuerbegünstigte Zukunftssicherung abgeschlossen wurde, wird der Steuerfreibetrag (meist 25,00 Euro) unter „ZukSi§3" angeführt.

 (Zuletzt aktualisiert Oktober 2015)