Recht von A bis Z

Familienunterstützung - Gewerkschaft 2018

Der Vorstand der GÖD beschließt in der Regel jährlich Familienunterstützungen. Diese sollen als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit eigenen oder adoptierten Kindern gewährt werden. Die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich, nicht aber rückwirkend für vergangene Jahre, bei Erfüllung nachstehender Voraussetzungen:

  • eine Familie bezieht für drei oder mehr Kinder Familienbeihilfe oder
  • eine Familie bezieht für eines oder mehrere Kinder erhöhte Familienbeihilfe.

Der Bezug der Familienbeihilfe für 3 oder mehr Kinder oder der erhöhten Familienbeihilfe für eines oder mehrere Kinder ist durch die Kopie eines Beleges aus dem laufenden Kalenderjahr:

  • Bescheid des Finanzamtes oder
  • eines Überweisungsbeleges (z.B. Kontoauszug) oder
  • des Gehaltszettels mit Vermerk der Kinderzulage nachzuweisen.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Mindestens einjährige Mitgliedschaft in der GÖD
  • 12 Monatsmitgliedsvollbeiträge, Beitragswahrheit, kein Rückstand.
  • Persönliches Ansuchen (Formular) samt den notwendigen Belegen (Nachweis des Bezuges der Familienbeihilfe, Bankverbindung).
  • Die Familienunterstützung kann, bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, auch an Kolleginnen im Mutterschutzkarenzurlaub bzw. Kolleginnen und Kollegen im Karenzurlaub nach MutterschutzgesetzNäterkarenzgesetz oder Kollegen während des Präsenzdienstes gewährt werden. Gleiches gilt für Kolleginnen und Kollegen im Karenzurlaub, wenn sie den Anerkennungsbeitrag von € 1,80 monatlich zur Erhaltung der Mitgliedschaft bezahlen.
  • Sammellisten können nicht angenommen werden.

Die Unterstützung beträgt:

- für Familien mit Bezug von Familienbeihilfe für

  • 3 Kinder € 150,-
  • 4 Kinder € 200,-
  • 5 Kinder € 250,-
  • 6 Kinder € 300,-- usw.

- für Familien mit Bezug von erhöhter Familienbeihilfe für

  • 1 Kind € 100,-
  • 2 Kinder € 200,-
  • 3 Kinder € 300,-- usw.

Wir ersuchen, alle Ansuchen (Formulare nach Login mit Mitgliedsnummer und Geburtsdatum unter www.goed.at) mit den notwendigen Belegen (s.o.) direkt an

Bereich Soziale Betreuung
c/o Gewerkschaft Öffentl. Dienst
Teinfaltstraße 7
1010 Wien

zu richten. Sie können während des gesamten Kalenderjahres eingereicht werden. Die Formulare stehen auf www.goed.at zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten:

Auf die Familienunterstützung besteht kein Rechtsanspruch. die Familienunterstützung wird ausnahmslos auf das Konto des Mitgliedes überwiesen.

(Zuletzt aktualisiert: August 2018)