Recht von A bis Z

Krankenversicherung für Vertragslehrer (Gebietskrankenkasse, Dienstantritt vor 1999)

1. Rechtliche Grundlagen:

  • Vertragslehrer, die vor dem 1. Jänner 1999 ein Dienstverhältnis zum Bund begründeten ("VB-ALT") sind nach den ASVG bei der zuständigen Gebietskrankenkasse pflichtversichert. Bezirksstellen der GGK bieten Ambulatorien und Einrichtungen zur Gesundenuntersuchung.
  • Vertragsbedienstete, die ab 1999 ein Dienstverhältnis zum Bund begründeten, sind bei der BVA versichert.

2. Leistungen (Unterschiede zur BVA):

  • Anspruchsberechtigte: wie BVA
  • Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen: wie BVA
  • Im Gegensatz zur BVA wird kein Behandlungsbeitrag eingehoben, d.h., ärztliche Leistungen können kostenlos konsumiert werden. Es gibt jedoch eine Krankenscheingebühr.
  • Arzthilfeschein: An der Dienststelle erhältlich (1 Quartal gültig)
  • Unterschiede bestehen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz (ungünstiger als bei BVA), ebenso bei der Anstaltspflege (keine Sonderklasse) und bei freiwilligen Leistungen.

(Letzte Aktualisierung: Mai 2005)