Krankenversicherung für Vertragslehrer (Gebietskrankenkasse, Dienstantritt vor 1999)
1. Rechtliche Grundlagen:
- Vertragslehrer, die vor dem 1. Jänner 1999 ein Dienstverhältnis zum Bund begründeten ("VB-ALT") sind nach den ASVG bei der zuständigen Gebietskrankenkasse pflichtversichert. Bezirksstellen der GGK bieten Ambulatorien und Einrichtungen zur Gesundenuntersuchung.
- Vertragsbedienstete, die ab 1999 ein Dienstverhältnis zum Bund begründeten, sind bei der BVA versichert.
2. Leistungen (Unterschiede zur BVA):
- Anspruchsberechtigte: wie BVA
- Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen: wie BVA
- Im Gegensatz zur BVA wird kein Behandlungsbeitrag eingehoben, d.h., ärztliche Leistungen können kostenlos konsumiert werden. Es gibt jedoch eine Krankenscheingebühr.
- Arzthilfeschein: An der Dienststelle erhältlich (1 Quartal gültig)
- Unterschiede bestehen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz (ungünstiger als bei BVA), ebenso bei der Anstaltspflege (keine Sonderklasse) und bei freiwilligen Leistungen.
(Letzte Aktualisierung: Mai 2005)