Gehaltsgesetz 1956
Das Gehaltsgesetz (GG) 1956, BGBl. 54/56, bildet die Grundlage für die Besoldung aller Bundesbeamten. Es wird durch Novellen laufend den aktuellen Erfordernissen angepasst und ist in der jeweils neuesten Fassung im Jahrbuch der Gewerkschaft abgedruckt.
(Letzte Aktualisierung: August 2016)