Recht von A bis Z

Konzertbesuche, Theaterbesuche, Vorträge:

  • Theaterbesuche können ebenso wie Konzertbesuche oder Vorträge schulfremder Personen usw. entweder als Lehrausgänge oder als schulbezogene Veranstaltungen nach SchUG 13 a durchgeführt oder in den Unterricht eingebaut werden (z. B. auch Dichterlesungen, Fachvorträge etc.)
  • Für die Erklärung solcher Lehrausgänge zu „schulbezogenen Veranstaltungen" ist der SGA zuständig. In der Regel wird es sich aber um Lehrausgänge handeln.

(Zuletzt aktualisiert: Dezember 2019)