Recht von A bis Z

Projektunterricht

  • Rechtsgrundlage: ministerielles Rundschreiben Nr. 44/2001.
  • Vorrangige Ziele des Projektunterrichts sind: - Selbstständiges Lernen und Handeln
    • Eigene Fähigkeiten und Bedürfnisse erkennen und weiterentwickeln
    • Handlungsbereitschaft entwickeln und Verantwortung übernehmen
    • Ein weltoffenes, gesellschaftlich-historisches Problembewusstsein ausbilden
    • Herausforderungen und Problemlagen erkennen, strukturieren und kreative Lösungsstrategien entwickeln
    • Kommunikative und kooperative Kompetenzen sowie Konfliktkultur entwickel
    • Organisatorische Zusammenhänge begreifen und gestalten
  • Projektunterricht wird als Zusammenwirken möglichst vieler nachstehender Merkmale verstanden:
    • Orientierung an den Interessen der Beteiligten: Für die Auswahl des Projektthemas sind die Interessen der Schüler und Lehrer von entscheidender Bedeutung. Die Themenwahl hängt dabei nicht nur vom Inhalt, sondern auch von den vorgesehenen Handlungsformen ab. In vielen Fällen kann sogar die Form der Aktivität (z. B. Herstellen eines Films) Priorität bei der Entscheidung haben und der behandelte Inhalt erst im Laufe der Arbeit „interessant" werden.
    • Selbstorganisation und Selbstverantwortung: Die Ziele des Projekts, Art und Methode des Lernens wie auch die Kriterien der Beurteilung werden gemeinsam festgelegt. Lehrer und Schüler besorgen sich alle notwendigen Informationen und leiten daraus die entsprechende Planung ab. Das Erlernen von Planungsstrategien, der Umgang mit Ressourcen und das Finden von Möglichkeiten, erarbeitetes Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten anderen weiterzugeben, ebenso wie die konstruktiv-kritische Einschätzung der eigenen und der Leistung anderer, sind explizite Lerninhalte und Lernziele.
    • Zielgerichtete Planung: Für eine sinnvolle Projektdurchführung ist eine gemeinsame Festlegung von Lern- und Handlungszielen unabdingbar. In gleicher Weise müssen auch die Art der geplanten Tätigkeiten, die Arbeitsformen, in denen gearbeitet werden soll, die zur Verfügung stehende Zeit und die verschiedenen Verantwortlichkeiten besprochen, geplant und vereinbart werden.
    • Interdisziplinarität: Im Mittelpunkt von Projektunterricht steht ein Thema, ein Problem, zu dessen Bearbeitung bzw. Lösung die entsprechenden Fachdisziplinen herangezogen werden sollen. Projektunterricht soll mithelfen, „vernetztes Denken" und ganzheitliche Betrachtungsweisen zu erlernen. Die Aneignung dieser Fähigkeiten wird durch unterschiedliche Problemsichten und interdisziplinäres Herangehen an ein Thema gefördert, kann jedoch auch in einem einzelnen Unterrichtsgegenstand stattfinden.
    • Erwerb sozialer Kompetenzen: Durch die gemeinsame Arbeit an einem Thema oder auch durch das Vorhaben, gemeinsam ein bestimmtes Ziel zu erreichen, entsteht die Notwendigkeit, neue Kommunikationsformen zu erproben, um miteinander und voneinander lernen zu können. Kommunikation und Kooperation, Konfliktlösungsstrategien, Koordination zwischen Gruppen, Umgang mit Kritik, Beurteilung und Kontrolle etc. werden dadurch zu Lernfeldern. Soziale und sachliche Ziele stehen gleichberechtigt nebeneinander.
    • Wirkung nach außen: Projektunterricht versucht, innerschulische und außerschulische Realitäten zu beeinflussen. Schüler beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des gesellschaftlichen Umfelds.
    • Rolle der Lehrer: Die Aufgaben des Lehrers liegen neben der fachlichen Kompetenz verstärkt in der Hilfestellung bei der Strukturierung von Planungs- und Entscheidungsprozessen und der dazu notwendigen didaktischen und organisatorischen Bedingungen, bei der Vermittlung arbeitsmethodischer Kompetenzen sowie der Bewusstmachung gruppendynamischer Prozesse und der Unterstützung von Reflexionsprozessen
    • Einbeziehung vieler Sinne: Die sinnvolle Verbindung von körperlicher und geistiger Arbeit, von Erkenntnisgewinn und Anwendung im praktischen Handeln sowie die Einbeziehung möglichst vieler Sinne stellen eine wichtige Qualität von Projektunterricht dar.
  • Um den Zielsetzungen von Projektunterricht gerecht zu werden, kann eine vorübergehende Veränderung der üblichen schulischen Organisationsformen notwendig werden. Dazu gehören insbesondere die für die Dauer des Projekts erforderliche Veränderung des Stundenplans, die Aufhebung des Klassenverbandes, die Mitwirkung außerschulischer Personen und die Verlegung des Unterrichtes an einen Ort außerhalb der Schule. Letztere berührt nicht das in der SchVV vorgesehene Kontingent an Schulveranstaltungen.
  • Projektwochen und schulbezogene Veranstaltungen können ebenfalls den Projektunterricht ergänzen bzw. auf ihm aufbauen. Die geplanten organisatorischen Belange des Unterrichtsprojekts sind mit der Schulleitung abzustimmen. Darüber hinaus ist es zweckmäßig, bereits in der Planungsphase neben der Information der Lehrerkollegen und der Schulleitung auch die Zusammenarbeit mit den Eltern (SGA, Elternverein, Klassenforum, Schulforum) und gegebenenf alls mit den Lehrberechtigten (für den Bereich der Berufsschulen) zu suchen.

(Letzte Aktualisierung: Juni 2019)