Schularbeiten
Rechtsgrundlage: Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) 3, 7, 15, 16; Lehrplanverordnung AHS.
Siehe hiezu auch das Stichwort „Leistungsbeurteilung und Leistungsfeststellung für Schüler".
1. Allgemeines:
- Schularbeiten sind eine besondere schriftliche Leistungsfeststellung im Sinne der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO 3/1 lit. c sublit. aa).
- Andere Formen der Leistungsfeststellung sind gemäß LBVO 3/1 folgende (taxative Aufzählung):
- Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht,
- besondere mündliche Leistungsfeststellungen (mündliche Prüfungen, mündliche Übungen),
- besondere schriftliche Leistungsfeststellungen (neben den Schularbeiten sind dies schriftliche Überprüfungen wie Tests und Diktate),
- besondere praktische Leistungsfeststellungen, - besondere grafische Leistungsfeststellungen.
- Die Bestimmungen über Schularbeiten sind in der Leistungsbeurteilungsverordnung im Detail im § 7 normiert. Darüber hinaus gelten für die Schularbeiten auch noch folgende Bestimmungen der LBVO:
- Besondere Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung bei den schriftlichen Leistungsfeststellungen (LBVO 15) und
- fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten (LBVO 16).
- Alle Bestimmungen über die Schularbeiten, die die Leistungsbeurteilungsverordnung normiert, wurden im Stichwort „Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung für Schüler" ausführlich dargestellt.
2. Zahl und Dauer der Schularbeiten: siehe PDF-Datei
- Zahl und Dauer der Schularbeiten in den einzelner Unterrichtsgegenständen sind im Dritten Teil des Allgemeiner Teils der Lehrplanverordnung festgelegt.
Unterstufe (alle Angaben jeweils pro Schuljahr):
- 4-6 Schularbeiten, 200-250 Minuten
- erstes Lernjahr einer Fremdsprache: 3-4 Schularbeiten, 150 200 Minuten
Oberstufe (alle Angaben jeweils pro Schuljahr):
Deutsch und alle Fremdsprachen:
5. Klasse:
- 2-4 Schularbeiten (mindestens eine pro Semester)
- Dauer pro Schularbeit: 50-100 Minuten
- Gesamtdauer: 150-300 Minuten
6. Klasse:
- 2-4 Schularbeiten (mindestens eine pro Semester)
- Dauer pro Schularbeit: 50-150 Minuten
- Gesamtdauer: 200-400 Minuten
7. Klasse:
- 2-4 Schularbeiten (mindestens eine pro Semester)
- Dauer pro Schularbeit: 50-150 Minuten (eine mindestens 1 00-minütig)
- Gesamtdauer: 200-400 Minuten
8. Klasse:
- 2-3 Schularbeiten (mindestens eine im ersten Semester)
- Dauer pro Schularbeit: mindestens 50 Minuten (eine mindestens 150-minütig)
- Gesamtdauer: 250-400 Minuten
Mathematik:
5. bis 7. Klasse:
- 3-5 Schularbeiten (mindestens eine pro Semester)
- Dauer pro Schularbeit: 50-100 Minuten (mindestens eine 1 00-minütig)
- Gesamtdauer: 200-400 Minuten
8. Klasse:
- 2-3 Schularbeiten (mindestens eine im ersten Semester) Dauer pro Schularbeit: mindestens 50 Minuten (eine mindestens 150-minütig)
- Gesamtdauer: 250-350 Minuten
Darstellende Geometrie:
7. Klasse:
- 2-3 Schularbeiten (mindestens eine pro Semester)
- Dauer pro Schularbeit: 50-100 Minuten (mindestens eine 1 00-minütig)
- Gesamtdauer: 200-300 Minuten
8. Klasse:
- 2-3 Schularbeiten (mindestens eine im ersten Semester)
- Dauer pro Schularbeit: mindestens 50 Minuten (eine mindestens 150-minütig)
- Gesamtdauer: 250-350 Minuten
Physik bzw. Biologie und Umweltkunde:
7. Klasse:
- 2-3 Schularbeiten (mindestens eine pro Semester)
- Dauer pro Schularbeit: 50-100 Minuten (mindestens eine 100-minütig)
- Gesamtdauer: 150-200 Minuten
8. Klasse:
- 2-3 Schularbeiten (mindestens eine im ersten Semester) Dauer pro Schularbeit: mindestens 50 Minuten (eine mindestens 150-minütig)
- Gesamtdauer: 250-350 Minuten
Alle anderen Gegenstände, für die Schularbeiten vorgesehen sind:
- alle Klassen: mindestens eine Schularbeit pro Semester 5. bis 7. Klasse: Dauer pro Schularbeit: 50-100 Minuten B. Klasse: eine mindestens 150-minütige Schularbeit
Die Entscheidung über die Anzahl und Dauer der Schularbeiten innerhalb dieser Rahmenbestimmungen liegt in der Kompetenz des Lehrers. Festlegungen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind möglich.
(Zuletzt aktualisiert: Dezember 2019)