Recht von A bis Z

Sicherstellungserlass

  • Der Sicherstellungserlass des Unterrichtsministeriums ergeht meist im Februar an die Bildungsdirektion. Er besteht zumeist aus folgenden Abschnitten:
    • Erstellung der provisorischen Schulorganisation und Lehrfächerverteilung
    • Übermittlung der für die Ausschreibung erforderlichen Daten
    • Formular zur Bekanntgabe der auszuschreibenden Stunden
    • Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
    • Versetzungen
    • Besetzungen durch Aufnahme von Vertragslehrern
    • Verträge nach Art. X VBG
    • Sonderverträge
  • Er enthält auch immer den Hinweis darauf, dass gem. § 9 Abs. 2 PVG dem DA jedenfalls eine Frist von zwei Wochen zur Stellungnahme zur provisorischen Lehrfächerverteilung einzuräumen ist.
  • Auf Grundlage dieses Erlasses ergeht dann von den Bildungsdirektionen ein „Sicherstellungserlass" oder „Organisationserlass" an die Direktionen mit der Aufforderung, provisorische Lehrfächerverteilungen zu erarbeiten und Anträge auf Stellenausschreibungen zu stellen.lass" an die Direktionen mit der Aufforderung, provisorische Lehrfächerverteilungen zu erarbeiten und Anträge auf Stellenausschreibungen zu stellen.
  • Die Masse der Ausschreibungen an freien Stellen für das nächste Schuljahr erfolgt in der Wiener Zeitung Ende April / Anfang Mai.

(Zuletzt aktualisiert: Februar 2021)