Recht von A bis Z

Sonderabzüge

  • Die häufigsten am Bezugszettel unter „Sonderabzüge" subsumierten Beträge sind: der Gewerkschaftsbeitrag, die Zukunftssicherung und die Tilgung von Übergenüssen.
  • Gewerkschaftsbeitrag: 1 % des Grundbezugs, max. jedoch 1% des Gehaltes eines Beamten der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (2018 max. € 25,54 für Aktive). Der Gewerkschaftsbeitrag ist ein Steuerfreibetrag und wird für Lehrer, die Gewerkschaftsmitglieder sind und den Beitrag per Gehaltseinzug bezahlen, automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Das bedeutet, dass man netto nicht die angegebenen Beträge, sondern je nach Gehalt 38,3 bis 43,6% weniger bezahlt.
  • Übergenuss: Bei einem Übergenuss handelt es sich um einen Geldbetrag, der vom Arbeitgeber zuviel angewiesen wurde. Die Rückzahlungsraten werden üblicherweise so festgesetzt, dass sie 5% des Bruttobezuges nicht überschreiten.

(Zuletzt aktualisiert: März 2018)