Recht von A bis Z

Standesvertretung:

Rechtsgrundlage: Bundes-Personalvertretungsgesetz (BPVG); PV-Wahlordnung; PV-Geschäftsordnung; Geschäftsordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.

a) Personalvertretung

  • Im öffentlichen Dienst (und damit auch an den Schulen) besteht seit 1967 als gesetzliche Standesvertretung die Personalvertretung, die auf dem B-PVG (Bundes-Personalvertretungsgesetz) beruht. Der Gesetzgeber hat die Personalvertretung verpflichtend vorgesehen.
  • Organe der Personalvertretung sind die folgenden:
    - Dienststellenversammlung: alle Mitglieder einer Dienststelle;
    - Dienststellenausschuss: PV an der Schule;
    - Fachausschuss: PV bei der jeweiligen Bildungsdirektion;
    - Zentralausschuss: PV beim Ministerium und der Dienststellen-(Fach-, Zentral-)wahlausschuss
  • Wahlen: Der Dienststellenausschuss (DA), der Fachausschuss (FA) und der Zentralausschuss (ZA) werden für 5 Jahre gewählt. Für die Wahlen werden Wahlausschüsse (Dienststellenwahlausschuss, Fachwahlausschuss, Zentralwahlausschuss) auf den jeweiligen Ebenen eingerichtet. Die 14. Personalvertretungswahlen werden im Herbst 2024 stattfinden.
  • Hauptaufgabe der Personalvertretung ist es, auf der jeweiligen Ebene (Dienststelle, Bildungsdirektion, Ministerium) die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern Sie hat in Erfüllung dieser Aufgabe dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.

b) Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD):

  • Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist Teil des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der seit 1945 als Verein mit freiwilliger Mitgliedschaft besteht. Die Gewerkschaft hat eigene Statuten und eigene Wahlordnungen.
  • Die Ergebnisse der Personalvertretungswahlen werden teilweise auf die Zusammensetzung der Gewerkschaftsgremien umgelegt. Teilweise finden, wie etwa in ganz Österreich im Bereich der AHS, eigene Gewerkschaftswahlen statt.
  • Wie in den Persinalvertretungsgremien beträgt auch hier die Funktionsdauer fünf Jahre.Im AHS-Bereich finden die Gewerkschaftswahlen zeitgleich mit den PV-Wahlen statt, das nächste Mal also im Herbst 2024.
  • Die Stärke der Gewerkschaft beruht ausschließlich auf der in Österreich traditionell verankerten Sozialpartnerschaft. Ihre Erfolge kommen nicht nur den Mitgliedern zugute, die Mitgliedsbeitrag leisten, sondern auch allen übrigen Bediensteten.
  • In unserem Bereich ist die Gewerkschaft als Standesvertretung der Lehrer an AHS („AHS-Gewerkschaft", Bundesvertretung 11) auf folgenden Ebenen organisiert:
    - Gewerkschaftlicher Betriebsausschuss (GBA): an der Schule;
    - Landesleitung AHS: im jeweiligen Bundesland (mit Ausnahme von Wien) und 
    - Bundesleitung AHS: gewerkschaftliche Standesvertretung auf Bundesebene.
  • Da der Zentralausschuss als gesetzliche Standesvertretung nur im Bereich des zuständigen Ministeriums tätig sein kann und nicht über die Ressortebene hinauswirken kann, müssen z.B. Gehaltsverhandlungen bzw. Verhandlungen über finanziell wirksame Spartenforderungen von der Gewerkschaft geführt werden. Bei Spartenforderungen aus dem Bereich der AHS verhandelt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in enger Zusammenarbeit mit der Bundesleitung der AHS-Gewerkschaft.

(Letzte Aktualisierung: April 2021)