Recht von A bis Z

Unfallversicherung - Lehrer

Rechtsgrundlage: ASVG; B-KUVG; Statuten, Satzungen und Leistungsverzeichnisse der Krankenversicherungsträger. Siehe auch „Schülerunfallversicherung".

  • Für Schülerunfälle, die im Zusammenhang mit dem Unterricht oder dem Schulweg stehen, ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zuständig. Es ist eine Unfallmeldung zu erstatten.
  • Für Unfälle von Lehrern sind die Krankenversicherungsträger zuständig.
  • Im Rahmen der Krankenversicherung werden im Fall einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall von der BVAEB bzw. der ÖGK (AUVA) auch die Unfallbehandlungskosten für den Versicherten und den anspruchsberechtigten Angehörigen übernommen.
  • Dienstunfälle: Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Berufsausübung oder einer geschützten Funktion ereignen, sind Dienstunfälle. Dazu zählen auch: Unfälle auf dem Weg zum Arzt, Unfälle in Ausübung einer Funktion als Personalvertreter, bei dienstlichen Kursen, Seminaren etc.
  • Leistungen: Unfaliheilbehandlung (kein Behandlungsbeitrag bei der BVAEB), Rehabilitationsmaßnahmen, Versehrtenrente, Versehrtengeld, Bestattungskostenbeitrag, Witwen- bzw. Witwerrente, Waisenrente.

(Zuletzt aktualisiert: April 2022)