Bibliothekare

Rechtsgrundlage: BGBl. II Nr. 448/2015 - Gesamte Rechtsvorschrift für PD-Nebenleistungsverordnung, Fassung vom 18.10.2025

Die Betreuung einer nach dem Modell „Schulbibliothek an höheren Schulen unter Mitarbeit von Schülern" eingerichteten Schulbibliothek an AHS sowie an BMHS und Bildungsanstalten wird folgendermaßen in die Lehrverpflichtung eingerechnet:

  • 7,293 Wochenstunden Lehrverpflichtungsgruppe II für Größenklasse I (bis 600 Schüler/innen, rund 5.000 Bände, Öffnungszeit: 9 Stunden/Woche)
  • 9,116 Wochenstunden LVG II für Größenklasse II (601 bis 1000 Schüler/innen, rund 7.500 Bände, Öffnungszeit 11 Stunden/Woche)
  • 10,94 Wochenstunden LVG II für Größenklasse III (über 1.000 Schüler/innen, rund 10.000 Bände, Öffnungszeit 13,5 Stunden/Woche)

Das für die jeweilige Größenklasse festgelegte Einrechnungsausmaß erhöht sich für die Betreuung von Bibliotheken, zu deren Betreuungsbereich neben anderen Schüler/innen zusätzlich Abendschüler/innen (Schüler/innen an höheren Schulen für Berufstätige) gehören, sodass neben den Öffnungszeiten der Schulbibliothek tagsüber auch Öffnungszeiten an bestimmten Abenden erforderlich sind, um folgendes Ausmaß:

  • 0,608 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II bei bis zu 100 Abendschüler/innen (zusätzliche Öffnungszeit: 1 Stunde/Woche)
  • 1,216 Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe II bei 101 bis 200 Abendschüler/innen (zusätzliche Öffnungszeit: 2 Stunden/Woche)
  • 1,823 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II bei 201 bis 300 Abendschüler/innen (zusätzliche Öffnungszeit: 3 Stunden/Woche)
  • 2,431 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II bei 301 und mehr Abendschüler/innen (zusätzliche Öffnungszeit: 4 Stunden/Woche)

(Letzte Aktualisierung: Dezember 2025)

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

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