Gebietskrankenkasse

1. Rechtliche Grundlagen:

  • Vertragslehrer, die vor dem 1. Jänner 1999 ein Dienstverhältnis zum Bund begründeten ("VB-ALT") sind nach den ASVG bei der zuständigen Gebietskrankenkasse pflichtversichert. Bezirksstellen der GGK bieten Ambulatorien und Einrichtungen zur Gesundenuntersuchung.
  • Vertragsbedienstete, die ab 1999 ein Dienstverhältnis zum Bund begründeten, sind bei der BVAEB versichert.

2. Leistungen (Unterschiede zur BVAEB):

  • Anspruchsberechtigte: wie BVAEB
  •  Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen: wie BVAEB
  • Im Gegensatz zur BVAEB wird kein Behandlungsbeitrag eingehoben, d.h., ärztliche Leistungen können kostenlos konsumiert werden. Es gibt jedoch eine Krankenscheingebühr.
  • Arzthilfeschein: An der Dienststelle erhältlich (1 Quartal gültig)
  • Unterschiede bestehen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz (ungünstiger als bei BVAEB), ebenso bei der Anstaltspflege (keine Sonderklasse) und bei freiwilligen Leistungen.

 (Letzte Aktualisierung: Oktober 2025)

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.