Rechtsgrundlage: Lehrplan der AHS-Unterstufe, allgemeiner Teil (BGBl. II Nr. 1/2023 vom 02.01.2023)
Um die von allen Lehrern in SchUG 17/1 geforderte Unterrichtsarbeit leisten zu können, muss der Lehrer seinen Unterricht entsprechend vorbereiten.
Die Form der Jahresplanung ist nicht reglementiert; die Planung ist auf Verlangen eines Vorgesetzten vorzuweisen.
(Letzte Aktualisierung: Oktober 2025)
