Konzertbesuche - Theater - Vorträge

  • Theaterbesuche können ebenso wie Konzertbesuche oder Vorträge schulfremder Personen usw. entweder als Lehrausgänge oder als schulbezogene Veranstaltungen nach SchUG 13 a durchgeführt oder in den Unterricht eingebaut werden (z. B. auch Dichterlesungen, Fachvorträge etc.)
  • Für die Erklärung solcher Lehrausgänge zu „schulbezogenen Veranstaltungen" ist der SGA zuständig. In der Regel wird es sich aber um Lehrausgänge handeln.

(Letzte Aktualisierung: Dezember 2025)

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

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