Krankenversicherungsbeitrag

Rechtsgrundlage: B-KUVG; ASVG.

Siehe „Beamten-, Kranken- und Unfallversicherung".

a) Krankenversicherungsbeitrag für Beamte und Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis nach 1998 begonnen hat (BVAEB):

  • Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage der Beamten besteht aus dem Grundbezug, allfälligen Dienstzulagen und dem Kinderzuschuss.
  • Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage bei Vertragsbediensteten enthält neben dem Grundbezug, allfälligen Dienstzulagen und dem Kinderzuschuss auch noch die als ruhegenussfähig erklärten Zulagen.
  • Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 4,10 % und ist für eine Beitragsgrundlage bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten. Diese beträgt 2025 6.450,00 Euro monatlich bzw. 12.900,00 Euro jährlich für Sonderzahlungen.

b) Krankenversicherungsbeitrag für Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis vor 1999 begonnen hat, und für Unterrichtspraktikanten (GKK):

  • Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage besteht aus dem Grundbezug, allfälligen Dienstzulagen, dem Kinderzuschuss und als ruhegenussfähig erklärten Zulagen.
  • Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 3,87 % und ist für eine Beitragsgrundlage bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten. Diese beträgt 2025 6.450,00 Euro monatlich bzw. 12.900,00 Euro jährlich für Sonderzahlungen.

(Letzte Aktualisierung: November 2025)

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

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