Rechtsgrundlage: § 9 BLVG; Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer (Nebenleistungsverordnung)
Siehe "Vergütung für Kustodiate und Nebenleistungen" und "Klassenvorstand",
- Bestimmte Nebenleistungen werde in die Lehrverpflichtung eingerechnet. Dazu zählen im AHS-Bereich unter anderem folgende Nebenleistungen:
- Administrator: 0,5 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe III pro Klasse (siehe „Administrator")
- Schulbibliothek: je nach Schülerzahl und Bibliotheksgröße sechs bis neun Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II (siehe „Schulbibliothekare")
- EDV-Kustodiat: in erster Linie abhängig von der Schülerzahl (siehe „Kustodiate")
- Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung (siehe "Schulveranstaltungen")
(Letzte Aktualisierung: November 2025)
