Pensionsgesetz 1965

Für alle Beamten, die vor dem 1.1.1955 geboren sind, gilt das alte Pensionsrecht, also das Pensionsgesetz 1965, das die Beamtenpension regelt. (siehe "Ruhegenuss")

Für alle später Geborenen gilt das Allgemeine Pensionsgesetz, das eine Parallelrechnung von altem und neuem Recht vorsieht. (siehe "Pensionsversicherung")

Für alle die ab 2005 in den Dienst getreten sind, gilt ausschließlich das APG.

 

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.