Vorschuss

Rechtsgrundlage: Gehaltsgesetz (GehG) 23; Vertragsbedienstetengesetz (VBG) 25.

Siehe „Bezugsvorschuss" und „Geldaushilfe".

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.