Vor zwei Wochen habe ich auf eine Initiative der Bildungsplattform Leistung und Vielfalt (1) hingewiesen,
die eine sinnvolle Weiterentwicklung der Sommerschule betrifft.
Heute richte ich meine Aufmerksamkeit auf eine weitere Aussendung der Bildungsplattform Leistung und Vielfalt, die sich mit Falschangaben bei der Erstsprache befasst. (2)
Auf den ersten Blick klingt es für manche vielleicht harmlos, dass Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund ihren Kindern die Sommerferien „retten“ können, indem sie ihnen durch Angabe einer nicht der Wahrheit entsprechenden Erstsprache den Status „außerordentlich“ entziehen und sie damit von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Sommerschule befreien. In Wahrheit aber rauben Eltern ihren Kindern dadurch Bildungschancen. Sie verhindern mit dieser faktenwidrigen Angabe nämlich generell, dass ihre Kinder in den Genuss einer Sprachförderung kommen, die im Gesetz an den Status „außerordentlich“ gebunden ist. Die Tragweite ihres Tuns wird manchen Eltern nicht bewusst sein. Sie handeln aber weder im Sinn ihrer Kinder noch im Sinn unserer Gesellschaft, die darauf angewiesen ist, dass Integration endlich besser funktioniert.
Die Bildungsplattform fordert daher: „Die Verpflichtung zur Sprachförderung muss ausschließlich von der Feststellung mangelnder Kenntnisse der Unterrichtssprache im Zuge der standardisierten Sprachstandsfeststellung abhängig gemacht werden.“ (3) Dass das derzeit noch nicht so ist, kann wohl niemand argumentieren. Deshalb fordere ich die Verantwortlichen dazu auf, die nötigen Gesetzesänderungen schnellstmöglich vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang mache ich den Gesetzgeber auf ein weiteres Problem aufmerksam, das aus meiner Sicht gleich mit dem obigen behoben werden sollte: Obwohl zahlreiche gesetzliche Regelungen auf dem Begriff „Erstsprache“ aufbauen, ist er im österreichischen Recht nicht definiert. Dementsprechend salopp wird dieser Begriff in unserem Land höchst unterschiedlich verwendet: für die erste Sprache, die ein Mensch in seinem Leben erlernt hat, aber auch für die von einem Menschen in erster Linie gesprochene Sprache.
Ein Einwanderungsstaat – und Österreich gehört zu den weltweit führenden Einwanderungsstaaten – muss danach trachten, dass Menschen, die mit einer anderen Erstsprache im Sinne von „Muttersprache“ zuziehen, möglichst bald die Landessprache als Erstsprache im Sinne von „Umgangssprache“ sprechen. Einen „saloppen“ Umgang mit Migration und Integration sollte sich Österreich nicht länger leisten.
