Recht von A bis Z

Krankenversicherungsbeitrag

Rechtsgrundlage: B-KUVG; ASVG.

Siehe auch „BeamtenKranken- und Unfallversicherung".

a) Krankenversicherungsbeitrag für Beamte und Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis nach 1998 begonnen hat (BVA):

  • Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage der Beamten besteht aus dem Grundbezug, allfälligen Dienstzulagen und dem Kinderzuschuss.
  • Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage bei Vertragsbediensteten enthält neben dem Grundbezug, allfälligen Dienstzulagen und dem Kinderzuschuss auch noch die als ruhegenussfähig erklärten Zulagen.
  • Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 4,10 % und ist für eine Beitragsgrundlage bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten. Diese beträgt 2017 4.980 Euro monatlich bzw. 9.960 Eurojährlich für Sonderzahlungen.

b) Krankenversicherungsbeitrag für Vertragsbedienstete, deren Dienstverhältnis vor 1999 begonnen hat, und für Unterrichtspraktikanten (GKK):

  • Die Krankenversicherungsbeitragsgrundlage besteht aus dem Grundbezug, allfälligen Dienstzulagen, dem Kinderzuschuss und als ruhegenussfähig erklärten Zulagen.
  • Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 3,87 % und ist für eine Beitragsgrundlage bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zu entrichten. Diese beträgt 2017 4.980 Euro monatlich bzw. 9.960 Euro jährlich für Sonderzahlungen.

(Zuletzt aktualisiert: April 2017)