Recht von A bis Z

Schülerberater

Rechtsgrundlage: ministerielles RS Nr. 22/2017. Siehe auch  "Bildungsberater"

  • Die Schüler- und Bildungsberatung ist ein niederschwelliges Beratungsangebot für Schüler an Sekundarschulen, das sowohl Teil eines standort- bzw. clusterbezogenen Konzepts der Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf als auch des psychosozialen Unterstützungssystems am Schulstandort ist. Insbesondere unterstützen Schüler- und Bildungsberater die individuelle Karriereplanung der Schüler.
  • Schüler- und Bildungsberater sind Lehrer, die zusätzlich zu ihrer Unterrichtstätigkeit diese Beratungsfunktion ausüben. Schüler- und Bildungsberater müssen über das für die Tätigkeit erforderliche Spezialwissen und entsprechende Beratungskompetenzen verfügen, welche durch Absolvierung der dazu eingerichteten Lehrgänge an den Pädagogischen Hochschulen zu erwerben sind.
  • Die Informationstätigkeit der Schüler- und Bildungsberater hat sicherzustellen, dass Schüler und Erziehungsberechtigte über die Beratungsangebote der Schüler- und Bildungsberatung Bescheid wissen sowie die für die Ausgestaltung der weiteren individuellen Bildungswege notwendigen Informationen verfügen. Diese Informationstätigkeit richtet sich stets an Schüler der Schule. Die Information von möglichen zukünftiqen Schülern der Schule ist keine spezifische Aufgabe der Schülerund Bildungsberatung.

Zuletzt aktualisiert: Dezember 2019