Recht von A bis Z

Zentralausschuss

Rechtsgrundlage: PVG. Siehe  auch „Personalvertretung"

Der Zentralausschuss (ZA) ist ein Organ der Personalvertretung auf Bundesebene. Er wird von der Gesamtheit der wahlberechtigten Lehrer in Österreich im Bereich der AHS bzw. der BMHS gewählt und vertritt die Interessen und Rechte der Lehrer gegenüber dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF). Sowohl dem ZA-AHS als auch dem ZA-BMHS gehören je zwölf Mitglieder an.

Die Aufgaben der Personalvertretung sind in PVG 2 geregelt:

  • Die Personalvertretung ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungsgesetzes berufen, die beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu wahren und zu fördern. Sie hat in Erfüllung dieser Aufgaben dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden (PVG 2/1).
  • Die Personalvertretung hat sich bei ihrer Tätigkeit von dem Grundsatz leiten zu lassen, den Bediensteten unter Bedachtnahme auf das öffentliche Wohl zu dienen. Sie hat dabei auf die Erfordernisse eines geordneten, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Dienstbetriebes Rücksicht zu nehmen (PVG 2/2).
  • Der Aufgabenbereich anderer gesetzlicher und auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhender Berufsvereinbarungen (z. B. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst) wird durch dieses Bundesgesetz nicht berührt (PVG 2/3).

Die grundsätzlichen Bestimmungen zu den Zentralausschüssen finden sich in PVG 13 (Einrichtung von Zentralausschüssen) und PVG 14 (Aufgaben des Zentralausschusses).

Die Rechte und Pflichten der Personalvertreter sind in PVG 25 bis 28 normiert. Die Personalvertreter sind in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden. Die Leiter der Dienststellen dürfen die Personalvertreter in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränken und sie aus diesem Grunde auch nicht benachteiligen. Die Personalvertreter haben ihre Tätigkeit möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes auszuüben (PVG 25/1). Die Tätigkeit als Personalvertreter ist ein unbesoldetes Ehrenamt (PVG 25/2). Die Personalvertreter unterliegen bei Dienst- und Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Mitteilungen der strengsten Verschwiegenheitspflicht (PVG 26/1 ff).

Wahlen: Ab 1967 fanden alle vier Jahre PV-Wahlen statt. Seit 1999 gilt ein fünfjähriger Wahlrhythmus (10. PV-Wahlen im Jahr 2004, 11. PV-Wahlen im Jahr 2009, 12. PV-Wahlen im Jahr 2014).

Fraktionen: Bei den Wahlen zu den Zentralausschüssen kandidieren Wahllisten (Fraktionen, Wahlgemeinschaften). Im Fall des ZA-AHS handelt es sich um folgende Listen, die im ZA vertreten sind:

  • Liste „ÖPU/FCG" (diese Liste hat bei den letzten PV-Wahlen 2019 sieben der insgesamt zwölf Mandate erreicht);
  • Liste „ÖLI-UG" (drei Mandate);
  • Liste „ahs" (zwei Mandate).

Personelle Zusammensetzung des ZA-AHS (Stand Jänner 2020):

siehe https://www.oepu.at/index.php/wir-ueber-uns/oepu-mitglieder-zentralausschuss

Adresse des ZA: Zentralausschuss beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur für die Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer an allgemein bildenden Schulen und die Bundeserzieherinnen oder Bundeserzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen oder Schüler dieser Schulen bestimmt sind; 1080 Wien, Strozzigasse 2; Tel.: 01/531 20-3210; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

(Zuletzt aktualisiert: Dezember 2019)