- Der Sicherstellungserlass des Unterrichtsministeriums ergeht meist im Februar an die Bildungsdirektion. Er besteht zumeist aus folgenden Abschnitten:
- Erstellung der provisorischen Schulorganisation und Lehrfächerverteilung
- Übermittlung der für die Ausschreibung erforderlichen Daten
- Formular zur Bekanntgabe der auszuschreibenden Stunden
- Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
- Versetzungen
- Besetzungen durch Aufnahme von Vertragslehrern
- Verträge nach Art. X VBG
- Sonderverträge
- Er enthält auch immer den Hinweis darauf, dass gem. § 9 Abs. 2 PVG dem DA jedenfalls eine Frist von zwei Wochen zur Stellungnahme zur provisorischen Lehrfächerverteilung einzuräumen ist.
- Auf Grundlage dieses Erlasses ergeht dann von den Bildungsdirektionen ein „Sicherstellungserlass" oder „Organisationserlass" an die Direktionen mit der Aufforderung, provisorische Lehrfächerverteilungen zu erarbeiten und Anträge auf Stellenausschreibungen zu stellen.
- Die Masse der Ausschreibungen an freien Stellen für das nächste Schuljahr erfolgt in der Wiener Zeitung Ende April / Anfang Mai.
(Letzte Aktualisierung: November 2025)
