Sonderabzüge

  • Die häufigsten am Bezugszettel unter „Sonderabzüge" subsumierten Beträge sind: der Gewerkschaftsbeitrag, die Zukunftssicherung und die Tilgung von Übergenüssen.
  • Gewerkschaftsbeitrag: 1 % des Grundbezugs, max. jedoch 1% des Gehaltes eines Beamten der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V (2025 max. € 34,10 für Aktive). Der Gewerkschaftsbeitrag ist ein Steuerfreibetrag und wird für Lehrer, die Gewerkschaftsmitglieder sind und den Beitrag per Gehaltseinzug bezahlen, automatisch bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Das bedeutet, dass man netto nicht die angegebenen Beträge, sondern je nach Gehalt 38,3 bis 43,6% weniger bezahlt.
  • Übergenuss: Bei einem Übergenuss handelt es sich um einen Geldbetrag, der vom Arbeitgeber zu viel angewiesen wurde. Die Rückzahlungsraten werden üblicherweise so festgesetzt, dass sie 5% des Bruttobezuges nicht überschreiten.

(Letzte Aktualisierung: November 2025) 

Personenbezeichnungen erfolgen aus Gründen der besseren Lesbarkeit in der männlichen Form; sie umfassen alle Geschlechter gleichermaßen.

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