Recht von A bis Z

Nebenleistungen: Administrator, Bibliothek, EDV-Kustodiat...

  • Rechtsgrundlage: § 9 BLVG; Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer (Nebenleistungsverordnung)
  • Bestimmte Nebenleistungen werde in die Lehrverpflichtung eingerechnet. Dazu zählen im AHS-Bereich unter anderem folgende Nebenleistungen:
    • Administrator: 0,5 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe III pro Klasse (siehe „Administrator")
    • Schulbibliothek: je nach Schülerzahl und Bibliotheksgröße sechs bis neun Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe II (siehe „Schulbibliothekare")
    • EDV-Kustodiat: in erster Linie abhängig von der Schülerzahl (siehe „Kustodiate")
    • Leitung einer mehrtägigen Schulveranstaltung mit einer mindestens viertägigen Dauer und Nächtigung: 4,33 Stunden der Lehrverpflichtungsgruppe III für die Woche, in der die jeweilige Schulveranstaltung endet.
      Im neuen Dienstrecht bekommt er € 201,8

Siehe auch "Vergütung für Kustodiate und Nebenleistungen", "Vergütung für die Führung der KV-Geschäfte", 

(Letzte Aktualisierung August 2019)